Bau einer Anlage
Erste Überlegungen
Da eine Solaranlage eine Lebenserwartung von mindestens 25 Jahren aufweist, soll die Realisierung sorgfältig geprüft und geplant werden.
Eignung Ihrer Liegenschaft prüfen
Dies ist möglich anhand des Solarkatasters der Bundes.
Der anstehende Systementscheid Photovoltaik und/oder Solarthermie richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget. Ihr kantonaler Energieberater, die Solarplattform Seeland oder Ihr Solarteur unterstützen Sie gerne bei dieser wichtigen Entscheidung.
Mögliche Überlegungen
- Was will ich produzieren, Strom oder Wärme?
- Wie hoch ist mein Stromkonsum, wieviel davon kann ich selber erzeugen?
- Wann benötige ich den Strom, zu welcher Tageszeit?
- Wie hoch ist mein Wärmekonsum, wieviel davon kann ich selber erzeugen?
- Wie hoch ist mein Investitionsbudget?
- Welche Förderprogramme senken die Investitionen?
Grundsätzlich soll die Realisation einer Solaranlage geprüft werden, wenn
- eine Heizungssanierung ansteht
- Ihr Wassererwärmer ersetzt werden muss
- Sie neu bauen oder Ihr Dach sanieren
- Sie sofort auf eine klimafreundliche Wärme- und Stromproduktion umsteigen wollen
- Ihnen eine unabhängigere Energieversorgung wichtig ist
Aufgrund der Lebenserwartung von 25 bis 30 Jahren sollte eine Solaranlage nur auf einer gut isolierten Gebäudehülle erstellt werden und das bestehende Dach den Lebenserwartungen standhalten.
Rahmenbedingungen
Die Realisation einer Solaranlage unterliegt einigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits ästhetisch vertretbare und andererseits technisch sichere Anlagen realisiert werden.
Baubewilligung
Der Artikel 18a des revidierten Raumplanungsgesetzes (in Kraft seit Mai 2014) hält fest, dass in Bau- und Landwirtschaftszonen genügend angepasste Solaranlagen auf einem Dach keine Baubewilligung mehr benötigen. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Anlagen auf Liegenschaften ausserhalb dieser Zonen und denkmalgeschützte Objekte benötigen in jedem Fall eine Baubewilligung. Kantone und Gemeinden können Zonen bestimmen, in denen eine Baubewilligung verlangt wird. Zudem ist der Vollzug des Artikels 18a noch nicht überall gewährleistet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Gestaltungsrichtlinien Kanton Bern
Im Kanton Bern sind gut integrierte Anlagen seit Juni 2012 baubewilligungsfrei. Der Kanton Bern hat dafür entsprechende Richtlinien erarbeitet. Der Fokus liegt dabei auf einer ästhetisch wertvollen Umsetzung von Solaranlagen.
Versicherungen
Bauvorhaben über 20’000 Franken sind vom Bauherrn ab Baubeginn bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zu versichern. Für Bauvorhaben, die diese Summe nicht erreichen, ist die Versicherung freiwillig. Der Einbau einer Solaranlage erhöht den Versicherungswert Ihrer Liegenschaft. Nach Abschluss der Bautätigkeit wird durch die GVB eine neue Schätzung durchgeführt und Ihre Police angepasst. Somit ist Ihre Solaranlage gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Die GVB und private Anbieter führen sogenannte technische Versicherungen, welche unterschiedliche Schäden an Ihrer Solaranlage decken.
In sechs Schritten zu meiner Solaranlage
Eignung
Eignet sich mein Dach für eine Solaranlage und verfügt mein Haus über die notwendige Statik? Der Solarkataster des Bundes vermittelt Ihnen wichtige Informationen über das zu erwartende Potential an Sonnenenergie.
Offerten einholen
Erprobte Mitglieder der Solarplattform Seeland werden Ihnen gerne kostenlos eine Offerte erstellen. Weitere Solarteure aus der Region finden Sie im Swissolar Verzeichnis.
Offerten vergleichen
Beachten Sie beim Offertenvergleich auch Garantieleistungen und bauseitige Leistungen. Benötigen Sie Unterstützung? Die Solarplattform berät Sie gerne.
Finanzierung prüfen
Steuerabzüge und Förderbeiträge von Kantonen und Gemeinden lassen die Solaranlage noch günstiger werden.
Auftrag erteilen und Solaranlage realisieren
Sie erteilen dem Solarteur den Zuschlag. Wichtig ist, dass der beauftragte Spezialist die Gesamtverantwortung bis zur betriebsbereiten Anlage übernimmt.
Anmeldungen und Bewilligungen
Je nach Ausgestaltung der Anlage benötigen Sie eine Bauanzeige oder aber eine Baubewilligung. Zudem muss ein Anschlussgesuch bei Ihrem Energieversorger (für Photovoltaik-Anlage) gestellt sowie ein Sicherheitsnachweis und eine Fertigstellungsanzeige nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage eingereicht werden. Vergessen Sie die Anmeldungen bei den Förderprogrammen nicht. Ihr Solarteur ist Ihnen bei den Anmeldungen und Bewilligungen behilflich.