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Die neuen Gesetze zur Förderung gemeinschaftlicher Solarstromnutzung
Infoanlass: Donnerstag 31. Oktober 2024, 18:00–19:15 im Hotel Weisses Kreuz in Lyss
Eintritt frei
Mit dem Mantelerlass – dem die Schweiz am 9. Juni 2024 unter dem Titel «Stromgesetz» zugestimmt hat – wurden zwei interessante Möglichkeiten zur Nutzung von selbst erzeugter Elektrizität ausgeweitet:
- Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Der Bundesrat kann die Nutzung der Anschlussleitungen für die virtuelle Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch per Verordnung zulassen.
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz soll zukünftig die lokal erzeugte Elektrizität über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden können.
Das bedeutet konkret, dass mehr Möglichkeiten bestehen, Solaranlagen gemeinsam zu nutzen – im Mehrfamilienhaus, aber auch innerhalb der gesamten Ortschaft – was die Rentabilität weiter verbessert und Innovative Lösungen fördert.
Mehr dazu erfahren Sie am Infoanlass zu den neuen Gesetzen und Abrechnungslösungen mit Nationalrat Jürg Grossen.